14.05.2019

News der Signal Iduna 05/2019

LGAD | LVGA | Nachrichten | Unternehmen

Folgende Themen stellen wir Ihnen vor: Förderrente für Geringverdiener; Cyber-Angriffe auf mittelständische Unternehmen, Entgeltumwandlung spart Sozialabgaben

Förderrente für Geringverdiener SI Betriebsrente+ auch als Pensionskassenlösung

Die Signal Iduna erweitert ihr Produktportfolio in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für die Zielgruppe der Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen. Ab sofort gibt es die SI Betriebsrente+, die Förderrente für Geringverdiener, nicht nur als Direktversicherung, sondern auch als Pensionskassenlösung.

Betriebe, in deren Tarifverträgen die Geringverdienerförderung ausdrücklich über eine Pensionskasse geregelt ist, können nun auch dieses Vorsorgemodell über die Signal Iduna anbieten. Die Zielgruppe der Geringverdiener hat für die Signal Iduna schon seit jeher einen hohen Stellenwert. Im tarifvertraglichen Bestand des Versicherers befindet sich bereits ein hoher Anteil dieser Einkommensgruppe.

Clemens Vatter, Konzernvorstand der Signal Iduna und zuständig für die Lebensversicherung, ist überzeugt: „Über tarifvertragliche Lösungen kann insbesondere in den unteren Lohngruppen eine höhere Durchdringung in der bAV erzielt werden.“ Geringverdiener haben zu wenig finanziellen Spielraum, um für eine zusätzliche private Altersvorsorge zu sparen. Betriebliche Regelungen und das Engagement der Arbeitgeber können gerade bei Beziehern niedriger Einkommen einen wichtigen Beitrag gegen drohende Altersarmut leisten.

Der Gesetzgeber belohnt die Initiative des Arbeitgebers, Mitarbeiter mit einem monatlichen Einkommen bis zu 2.200 Euro zu fördern, mit einem Zuschuss von 30 Prozent auf den Beitrag zu einer Betriebsrente. Dieser darf zwischen mindestens 240 bis 480 Euro jährlich liegen. Den Zuschuss verrechnet der Arbeitgeber einfach mit der abzuführenden Lohnsteuer. Auch aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit kann es für Arbeitgeber günstiger sein, Mitarbeiter für eine Betriebsrente zu motivieren, als ihnen eine Gehaltserhöhung zu zahlen. Die Betriebsrente rechnet sich für den Arbeitgeber, denn er spart bei fünf Mitarbeitern jedes Jahr rund 837 Euro gegenüber den Aufwendungen bei einer Gehaltserhöhung.

Arbeitnehmer sind übrigens bereit, für eine bAV auf andere geldwerte Vorteile des Arbeitgebers, wie einen Zuschuss zum Handyvertrag, zu verzichten. Das zeigte eine repräsentative Online-Umfrage im Auftrag der Signal Iduna: 52 Prozent der Befragten mit einem persönlichen Monatseinkommen zwischen 1.500 und 2.500 Euro bevorzugen eine Betriebsrente.

Die SI Betriebsrente+ verbindet durch die Anlage in kostengünstige Fonds eine Beitragsgarantie und Renditechancen. Die SI Betriebsrente+ kann komplett digital beantragt und auch administriert werden. Arbeitgeber können die häufigsten Verwaltungsvorgänge, wie Namens-, Adress- und Beitragsänderungen für alle bAV-Verträge über das Verwaltungsportal Signal Iduna bAVnet abwickeln.

Cyber-Angriffe: E-Mails sind die größte Gefahr für mittelständische Unternehmen

Sicherheitsvorkehrungen mit Luft nach oben: Jedes dritte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wurde bereits Opfer von Cyber-Kriminellen. Elf Prozent sogar mehrfach. Erstaunlicherweise schätzen gerade KMU das Risiko für sich als sehr gering ein. Das ergaben Erhebungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Gerade im Mittelstand nimmt das Problem von Internetangriffen zu: Drei Viertel der registrierten Cyber-Angriffe ereigneten sich im vergangenen Jahr. Gerade Kleinstunternehmen halten sich für zu unbedeutend, um in den Fokus von Cyber-Kriminellen zu geraten. Ein Irrglaube, dem 66 Prozent der im Auftrag des GDV befragten Unternehmer anhängen.

Mit der Sorglosigkeit einher gehen oft laxe Sicherheitsvorkehrungen. Auch hier gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto mehr werden Präventionsmaßnahmen auf die leichte Schulter genommen. Zwar verfügen die meisten über eine Firewall, haben die automatischen Updates aktiviert und ziehen regelmäßige Backups der Daten. Allerdings verschlüsselt nur eine Minderheit ihre Daten, und in der Mehrzahl der KMU sind private Endgeräte in der Unternehmens-IT zugelassen.

Und auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter lässt nicht selten zu wünschen übrig. Immerhin erfolgten an die 60 Prozent der erfolgreichen Angriffe über Emails: Ein unbedachter Klick auf einen Link oder das Öffnen eines Anhangs unbekannter Herkunft kann weitreichende Folgen haben. Das eigentliche Klischee einer Cyber-Attacke, der Angriff durch Hacker, war dagegen nur bei jedem vierten Vorfall zu beobachten.

Unbekümmertheit in Sachen Prävention und Sicherheit kann sich rächen, denn ein Cyber-Angriff kann richtig ins Geld gehen. Das umfasst nicht nur die Kosten für Aufklärung und Datenwiederherstellung, sondern vor allem für die Betriebsunterbrechung. In rund 40 Prozent der Fälle standen nach einer solchen Attacke die Räder komplett still. 70 Prozent der befragten KMU gaben an, ernsthaft eingeschränkt zu sein, wenn die IT ausfällt. Aber auch die Folgekosten, um nach einem solchen Vorfall den guten Ruf des Unternehmens wiederherzustellen, sind nicht zu unterschätzen.

Die SIGNAL IDUNA brachte zusammen mit der Perseus Technologie GmbH, Berlin, den digitalen Schutzschild für Gewerbekunden auf den Markt. Es handelt sich damit um das erste Projekt, das der Versicherer mit einem Start-up realisiert hat. Der Schutzschild umfasst drei Verteidigungslinien: Vorkehrungen zur IT-Sicherheit, Präventionsmaßnahmen sowie einen leistungsstarken Cyber-Versicherungsschutz. Dieser ist gedacht für Betriebe mit einem Umsatz von bis zu 1,5 Millionen Euro. Versichert sind Vermögensschäden aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung wie Datendiebstahl, -manipulation oder Cyberspionage. Die Versicherungssummen liegen zwischen 50.000 und 250.000 Euro.

In Kooperation mit Perseus entstand die Idee des „Perseus Cyber Security Clubs“, der unter anderem Schulungen für die Mitarbeiter anbietet. Letztere sind ein entscheidender Faktor für die Cyber-Sicherheit in einem Betrieb: Man muss sie daher für das Thema sensibilisieren.

Entgeltumwandlung spart Sozialabgaben

Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter beteiligen: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eröffnet besonders kleinen und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Seit 1. Januar 2019 gilt hier eine Neuregelung.

Auch Arbeitgeber sparen Sozialabgaben, wenn ihre Mitarbeiter über die Entgeltumwandlung vorsorgen. Seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber verpflichtet, diese eingesparten Sozialabgaben an den Mitarbeiter in Form eines Arbeitgeberzuschusses weiterzugeben. Mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts müssen Arbeitgeber zuschießen. Sollte der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung weniger als 15 Prozent an Sozialbeiträgen einsparen, kann er nur die tatsächliche Ersparnis als Beitragszuschuss weitergeben. Die Regelung gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für bereits vor 2019 vereinbarte Entgeltumwandlungen gibt es eine Übergangsfrist bis 2022. Tarifvertragliche Regelungen können allerdings von diesen gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Doch lediglich 17 Prozent der Arbeitgeber wissen hier Bescheid. Das geht aus einer repräsentativen Online-Umfrage unter Unternehmensentscheidern im Auftrag der SIGNAL IDUNA hervor. Jeder vierte Firmenchef meinte, dass die Zuzahlungen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen können. Nur gut jeder zweite Befragte hatte die Frage überhaupt beantwortet. 43 Prozent machten keine Angaben oder konnten die Frage nach der Neuregelung des Arbeitgeberzuschusses nicht beantworten.

Die SIGNAL IDUNA bietet Arbeitgebern weiterhin ganz konkrete Hilfe bei der Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses in ihren Unternehmen an. Wichtig ist dem Versicherer, dass die Arbeitgeber über ihre Pflichten informiert sind. Nur gut informierte Firmenchefs können ihre Gesetzespflicht erfüllen und darüber hinaus die Chancen der betrieblichen Altersversorgung als wirkungsvolles Personalbindungsinstrument nutzen.

Das BRSG gilt nunmehr seit rund einem Jahr und hat der bAV einigen Schub verliehen So kann deutlich mehr als vorher steuerfrei beispielsweise in eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung eingezahlt werden. Der Höchstbeitrag liegt bei acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung West. 2019 können so bis zu 536 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden.

Unter www.die-neue-bav.de hält die SIGNAL IDUNA umfangreiche Informationen zum BRSG vor.

AltersvorsorgeDienstleistungenDigitalisierungRente

Kontakt

Geißler-Germer
Katharina Geißler-Germer
Leitung der Geschäftsstelle LVGA Sachsen-Anhalt
Tel.: 0391 2524-143