13.06.2021

In Gedenken an Horst Herrmann - Mitbegründer des Verbandes

LVGA | Nachrichten

Wir trauern um unseren ehemaligen Geschäftsführer und Mitbegründer des Verbandes Horst Herrmann. Die Verbändegemeinschaft verliert einen großartigen Menschen. Als Mitbegründer des Verbandes des Großhandels, des Außenhandels und der unternehmensnahen Dienstleister Sachsen-Anhalt hat diese Wirtschaftsstufe ihm sehr viel zu verdanken. Wir gedenken an ihn als Ratgeber, Vorbild und warmherzigen Menschen, der über die Grenzen des Arbeitsalltages den Verband geprägt hat. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und allen, die um diesen besonderen Menschen trauern. In tiefer Dankbarkeit Der Vorstand und die Geschäftsleitung des LVGA Sachsen-Anhalt e.V.

Hier ein Überblick über ausgewählte Punkte in den norddeutschen Bundesländern sowie Sachsen-Anhalt und Thüringen:
 

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert. In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Aufenthalte in der Öffentlichkeit sind nur allein, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Beim Besuch von Einzelhandelsgeschäften, öffentlichen Einrichtungen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs wird das Tragen von einfachen Schutzmasken dringend empfohlen.

Veranstaltungen

Öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen, Feiern sowie sonstige Menschenansammlungen in der Freien Hansestadt Bremen sind nicht gestattet. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 verboten. 

Geschäfte

Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche können ab Montag, 20. April 2020, mit Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen, wenn sie die Auflagen beachten. Einkaufszentren dürfen dann öffnen, wenn ein Hygienekonzept entwickelt wurde und keine Speisen sowie Getränke angeboten werden. Einzelhandelsgeschäfte, deren Verkaufsfläche mehr als 800 qm beträgt, haben die Möglichkeit, diese auf höchstens 800 qm zu begrenzen. Die Geschäfte sollen Nachweise zur Größe der Verkaufsfläche bereithalten. 

Kontakte in Unternehmen

In allen Betrieben – und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr – ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Kunden umzusetzen. Unternehmen sind weiterhin dazu aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

Produktion

Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Bei den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern werden für betroffene Unternehmen Kontaktstellen eingerichtet. Die Kontaktstellen sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.

Regionale Besonderheiten

Gelegenheitsverkehr oder Busreisen zu touristischen Zwecken sind weiterhin verboten. Prüfungen und ab dem 27. April 2020 prüfungsvorbereitender Unterricht in der dualen Ausbildung dürfen durchgeführt werden, sofern hierbei ein Abstand zwischen den Teilnehmenden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist.

Zur Verordnung vom 17. April 2020

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert. In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Aufenthalte in der Öffentlichkeit sind nur allein, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Beim Besuch von Einzelhandelsgeschäften, öffentlichen Einrichtungen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs wird das Tragen von einfachen Schutzmasken dringend empfohlen.

Veranstaltungen

Öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen, Feiern sowie sonstige Menschenansammlungen bleiben auch in Hamburg untersagt. Großveranstaltungen ab 1.000 Personen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 verboten. 

Geschäfte

Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche können ab Montag, 20. April 2020, mit den bekannten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dazu sind schriftliche oder bildliche Hinweise zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern am und im Geschäft anzubringen. Einzelhandelsgeschäfte, deren Verkaufsfläche mehr als 800 qm beträgt, haben die Möglichkeit, diese auf höchstens 800 qm zu begrenzen. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen, wenn sie die Auflagen beachten. Geschäfte in Einkaufszentren dürfen öffnen. Nicht erlaubt sind jedoch Verkaufsstände auf den öffentlich zugänglichen Flächen des Einkaufscenters. 

Kontakte in Unternehmen

In allen Betrieben – und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr – ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Kunden umzusetzen. Unternehmen sind weiterhin dazu aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

Produktion

Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Bei den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern werden für betroffene Unternehmen Kontaktstellen eingerichtet. Die Kontaktstellen sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.

Regionale Besonderheiten

Bikdungswesen: Prüfungen sind in Hamburg zulässig, sofern sie nach oder auf Grund gesetzlicher Vorgaben in Rechtsverordnungen oder sonstigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgesehen sind. Zur Prüfungsvorbereitung sowie für die Prüfung selbst sind geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Aber auch hier muss der Mindestabstand von 1,5 Metern von den dabei anwesenden Personen eingehalten werden.

Zur Verordnung vom 17. April 2020

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert. In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Aufenthalte in der Öffentlichkeit sind nur allein, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. In allen Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen) müssen alle Fahrgäste spätestens ab dem 27. April 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) tragen. Für den regionalen Bahnverkehr wird das Tragen dringend empfohlen. 

Veranstaltungen

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen sind in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin nicht gestattet. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 verboten. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen können Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden stattfinden. Abstandhalten ist Pflicht und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Das Verbot von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und privaten Feiern bleibt bestehen. 

Geschäfte

Ab 18. April 2020 können Bau- und Gartenmärkte unter Einhaltung von Auflagen (Abstandspflicht, dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Kundenbegrenzung) öffnen.
Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche können ab 20. April 2020 mit Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Verkaufsflächen von mehr als 800 qm müssen auf 800 qm Verkaufsfläche begrenzt werden, um zu öffnen. Unabhängig von der Verkaufsflächenbegrenzung dürfen auch Kfz-Händler, Fahrradhändler, und Buchhandlungen öffnen. Auch Shopping-Center/Shopping-Malls dürfen öffnen. Maßgeblich ist jeweils die Verkaufsfläche der einzelnen Geschäfte. In Shopping-Centern/Shopping-Malls sind die Zugangs- und Aufenthaltsbereiche von Verkaufsständen freizuhalten.

Es gelten folgende Auflagen in Geschäften: Abstandspflicht, dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Beschäftigte und Kunden. Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen müssen sicherstellen, dass sich auf je 10 qm Verkaufs-/Verkehrsfläche nur je 1 Kunde aufhält. Insbesondere in großen Supermärkten ist sicherzustellen, dass sich auf je 10 qm nur je ein Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.

Kontakte in Unternehmen

In allen Betrieben – und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr – ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Kunden umzusetzen. Unternehmen sind weiterhin dazu aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

Produktion

Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Bei den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern werden für betroffene Unternehmen Kontaktstellen eingerichtet. Die Kontaktstellen sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.

Regionale Besonderheiten

Ab 27. April werden die Schulen für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die noch in diesem Schuljahr zentrale Prüfungen ablegen (10. Klassen an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen, 10. Klassen an den Gymnasien für Schüler, die die Mittlere Reife anstreben, 12. Klassen an den regulären Gymnasien und Gesamtschulen und 13. Klassen an den Abendgymnasien). Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht. Auch für Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen beginnt der prüfungsvorbereitende Unterricht am 27. April 2020. Ab 4. Mai 2020 können Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen den Unterricht besuchen, die im Schuljahr 2020/21 ihre Prüfungen ablegen.

Zur Verordnung vom 17. April 2020

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert. In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Aufenthalte in der Öffentlichkeit sind nur allein, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt.

Veranstaltungen

Öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen, Feiern sowie sonstige Menschenansammlungen sind in Niedersachsen weiterhin nicht gestattet. Großveranstaltungen ab 1.000 Menschen bleiben laut Verordnung mindestens bis zum 31. August 2020 verboten. 

Geschäfte

Geschäfte nicht mehr als 800 qm genutzter Verkaufsfläche können ab Montag, 20. April 2020, mit Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dazu zählen auch Verkaufsstellen in Einkaufszentren. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen, wenn sie die Auflagen beachten. Je 10 qm Ladenfläche sollte maximal eine Person Zutritt zum Geschäft bekommen. Die Berechnung der Verkaufsfläche richtet sich nach der Baunutzung. Einkaufszentren dürfen dann öffnen, wenn sie den Zugang regulieren und entsprechende Hygienevorkehrungen getroffen haben. Weiterhin dürfen keine Speisen oder Getränke vor Ort zum Verzehr angeboten werden.

Kontakte in Unternehmen

In allen Betrieben – und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr – ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Kunden umzusetzen. Unternehmen sind weiterhin dazu aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. 

Produktion

Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Bei den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern werden für betroffene Unternehmen Kontaktstellen eingerichtet. Die Kontaktstellen sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.

Regionale Besonderheiten

Der Aufenthalt im Bundesland zu touristischen Zwecken ist untersagt – auch in Zweitwohnungen. Das Land Niedersachsen wird seine Schulen ab dem 27. April zunächst für Abschlussklassen wieder öffnen, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden werden.

Zur Verordnung vom 17. April 2020

Kontaktbeschränkungen

Die bislang gültigen Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert. In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Aufenthalte in der Öffentlichkeit sind nur allein, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Beim Besuch von Einzelhandelsgeschäften, öffentlichen Einrichtungen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs wird das Tragen von einfachen Schutzmasken dringend empfohlen.

Veranstaltungen

Öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen, Feiern sowie sonstige Menschenansammlungen in der Freien Hansestadt Bremen sind weiterhin nicht gestattet verboten. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 verboten. 

Geschäfte

Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche können ab Montag, 20. April 2020, mit Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Maßgeblich für die Berechnung ist die tatsächlich zum Verkauf der Waren genutzte Fläche, die Regalmeter sind in die Berechnung mit einzubeziehen. Erlaubt ist weiterhin je 10 qm Ladenfläche maximal eine Person. Bei Geschäften mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist zur Überwachung der Auflagen mindestens eine Kontrollkraft an der Tür zu positionieren, bei mehr als 600 qm Verkaufsfläche bedarf es einer weiteren Kontrollkraft. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen, wenn sie die Auflagen beachten. Betreiber von Einkaufszentren mit mehr als 10 Geschäften müssen vor Öffnung dem zuständigen Gesundheitsamt ein Gesamthygiene- und Kapazitätskonzept zur Genehmigung vorlegen. 

Kontakte in Unternehmen

In allen Betrieben – und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr – ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Kunden umzusetzen. Unternehmen sind weiterhin dazu aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

Produktion

Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Bei den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern werden für betroffene Unternehmen Kontaktstellen eingerichtet. Die Kontaktstellen sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.

Regionale Besonderheiten

Touristische Reisen nach Schleswig-Holstein sind untersagt, Personen dürfen zu touristischen Zwecken nicht beherbergt werden. Schulen sollen frühestens ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden, am 22. April beginnen die Prüfungsvorbereitungen für die Jahrgangsstufen, die in diesem Jahr den Ersten allgemeinbildenden oder den Mittleren Schulabschluss machen. 

Zur Verordnung vom 18. April 2020

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert. In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Aufenthalte in der Öffentlichkeit sind nur allein, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. In Ladengeschäften und bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs wird das Tragen einer textilen Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen.

Veranstaltungen

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossen Räumen, Aufzüge, Zusammenkünfte und Ansammlungen mit mehr als zwei Personen dürfen nicht stattfinden. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 verboten.

Geschäfte

Geschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche können ab 20. April 2020 unter Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen wieder öffnen. Die Öffnung von Einkaufszentren für den Publikumsverkehr ist nur gestattet, wenn die Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen eingehalten werden. Zu den Auflagen gehören: Einhaltung von 1,5 Metern Mindestabstand, Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen, die sicherstellen, dass sich je 10 qm Verkaufsfläche nur ein Kunde im Geschäft aufhält, verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime, Vermeidung von Ansammlungen von mehr als fünf Personen (insbesondere Warteschlangen von Kunden) und Information der Kunden über Einhaltung von Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen durch Aushänge und Lautsprecheransagen.

Kontakte in Unternehmen

In allen Betrieben – und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr – ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Kunden umzusetzen. Unternehmen sind weiterhin dazu aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

Produktion

Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Bei den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern werden für betroffene Unternehmen Kontaktstellen eingerichtet. Die Kontaktstellen sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.

Regionale Besonderheiten

Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt sind untersagt. Am 23. April 2020 werden alle Schulen, in denen Abschlussjahrgänge beschult werden, den Betrieb aufnehmen und prüfungsvorbereitenden Unterricht durchführen. Ab 4. Mai 2020 wird die Beschulung auf abschlussrelevante Jahrgänge des kommenden Schuljahres ausgeweitet.

Zur Verordnung vom 16. April 2020

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert. In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Aufenthalte in der Öffentlichkeit sind nur allein, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. In der Stadt Jena gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen: bei Inanspruchnahme und Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, im öffentlichen Personennahverkehr, in geöffneten Verkaufsstellen, in Diensträumen von Handwerkern und Dienstleistern, überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren, an Verkaufsständen auf Wochenmärkten und in geschlossenen Räumen mit einer weiteren Person, wenn der Mindestanstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Kinder bis zum Schuleintritt. 

Veranstaltungen

Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen sind verboten mit der Ausnahme, dass es sich um Angehörige des eigenen Haushalts handelt und zusätzlich höchstens eine haushaltsfremde Person hinzukommt. Ab 3. Mai 2020 sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Versammlungsteilnehmern in besonders gelagerten Einzelfällen auf Antrag zulässig, sofern dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der aktuellen Seuchendynamik infektionsschutzrechtlich vertretbar ist und die Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften (Absatz 5 und § 4 Satz 1 bis 3) gewährleistet sind. Ergänzende Auflagen bleiben vorbehalten. Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Versammlungsteilnehmern sind ab 3. Mai 2020 zulässig, soweit die Einhaltung der Personenobergrenze und die Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften (Absatz 5 und § 4 Satz 1 bis 3) gewährleistet sind. Ergänzende Auflagen bleiben vorbehalten. Großveranstaltungen werden bis zum 31. August 2020 untersagt. 

Geschäfte

Geschäfte des Einzelhandels einschließlich Fabrikläden und Hersteller-Direktverkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 qm dürfen ab 24. April 2020 öffnen. Gleiches gilt für Geschäfte, die ihre Verkaufsflächen auf höchstens 800 qm begrenzen. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Buchhandlungen, Fahrradläden und KFZ-Händler öffnen. 

Kontakte in Unternehmen

In allen Betrieben – und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr – ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Kunden umzusetzen. Unternehmen sind weiterhin dazu aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

Produktion

Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Bei den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern werden für betroffene Unternehmen Kontaktstellen eingerichtet. Die Kontaktstellen sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.

Regionale Besonderheiten

Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, auch weiterhin auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Ab 27. April 2020 wird Thüringen den Präsenzunterricht für einzelne Schülergruppen wieder aufnehmen. Begonnen wird mit der Vorbereitung der Abiturientinnen und Abiturienten auf ihre Prüfungen. Ab 4. Mai 2020 folgen die Abschlussklassen der Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufsbildenden Schulen sowie die Abschlüsse der Förderschulen. Bis zum 2. Juni 2020 werden alle Schulen Präsenzunterricht in verschiedenen Varianten anbieten.

Zur Verordnung vom 18. April 2020

   
 

Die Verordnungen der norddeutschen Bundesländer zum Download:


Die Verordnung aus Thüringen vom 18. April 2020 finden Sie hier.
 

Wir aktualisieren die Informationen fortlaufend.

 

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